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Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsauftrages der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, zusammen mit dem Pfarrer alle Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen.
Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet 2014 statt.
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